Allgemeine Geschäftsbedingungen Webhosting
1. Geltung der Bedingungen
1. Manhart IT erbringt die Leistungen ausschließlich auf der
Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Abweichenden Einkaufs-
oder sonstigen Bedingungen des Vertragspartners wird hiermit
ausdrücklich widersprochen.
2. Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen sowie
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform.
2. Zustandekommen des Vertrages
1. Durch Unterzeichnung des Vertrages unterbreitet der Kunde
gegenüber Manhart IT ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages.
Er ist an sein Angebot für die Dauer von 3 Wochen nach Eingang
des Vertrages bei Manhart IT gebunden.
2. Der Vertag kommt zustande, wenn Manhart IT die Annahme des
Antrages innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt hat oder
mit der tatsächlichen Ausführung der Leistungen beginnt.
3. Angebote von Manhart IT sind stets freibleibend und
unverbindlich. Manhart IT kann den Vertragsabschluss von der
Vorlage eines schriftlichen Vollmachtsnachweises, einer
Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank
abhängig machen.
3. Kündigung
1. Soweit im Vertrag zwischen den Parteien nicht abweichend
geregelt, kann das Vertragsverhältnis nach Ablauf einer etwaigen
vereinbarten Mindestlaufzeit mit einer Frist von 1 Monat zum
Ende des Vertragsmonates ordentlich gekündigt werden. Für
Sonder- und Aktionsangebote (insb. Angebote mit jährlicher
Zahlungsweise) können abweichende Kündigungsfristen bestehen,
sofern auf den Internetseiten oder im Angebot darauf hingewiesen
wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem
Grund bleibt hiervon unberührt.
2. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
4. Pflichten von Manhart IT/ Leistungsumfang
1. Manhart IT bietet dem Kunden den Zugang zu der bestehenden
Kommunikations-Infrastruktur, die Bereitstellung von
Speicherplatz auf einem Server, die Nutzung von
Mehrwertdiensten, die Wartung und Administration von
Datenverarbeitungsanlagen und Kommunikationsinfrastrukturen an.
Einzelheiten und Umfang der Leistungen ergeben sich abschließend
aus dem schriftlichen Hauptvertrag.
2. Soweit Manhart IT entgeltfrei zusätzliche Dienste und
Leistungen außerhalb der vertraglichen Vereinbarung erbringt,
können diese jederzeit eingestellt werden. Ein Minderungs- oder
Schadensersatzanspruch des Kunden oder ein Kündigungsrecht
ergibt sich daraus nicht.
3. Manhart IT ist berechtigt, das sich aus dem Vertrag ergebende
Leistungsangebot zu ändern, zu reduzieren oder zu ergänzen sowie
den Zugang zu einzelnen Leistungen aufzuheben, wenn und soweit
hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Kunden geschlossenen
Vertrages nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird. Die
Kunden sind rechtzeitig darüber zu informieren.
5. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
1. Der Kunde ist verpflichtet, die Manhart IT - Dienste
sachgerecht zu nutzen. Insbesondere ist er verpflichtet,
a) Manhart IT unverzüglich über Änderungen der vertraglichen
Grundlagen zu informieren;
b) Die Zugriffsmöglichkeiten auf die Manhart IT - Dienste nicht
missbräuchlich zu nutzen und rechts- und/oder gesetzwidrige
Handlungen zu unterlassen. Insbesondere ist es dem Kunden
untersagt
* die Leistungen anderer Teilnehmer der Manhart IT - Dienste
unberechtigt zu nutzen,
* nicht im Vertrag zwischen Manhart IT und dem Kunden
vereinbarte Dienste unberechtigt zu nutzen,
* Passwörter, E-Mails, Dateien o.ä. anderer Teilnehmer der
Manhart IT - Dienste oder des Systemoperators zu entschlüsseln
zu lesen oder zu ändern,
* einzelne Anwendungen lizensierter Anwendungssoftware über die
Manhart IT - Dienste unberechtigt zu verbreiten,
* Kommunikationsdienste zu unterbrechen oder zu blockieren, etwa
durch Überlastungen, soweit dies vom Kunden zu vertreten ist,
* strafbare Inhalte jeglicher Art über Dienste von Manhart IT zu
verbreiten oder zugänglich zumachen,
* Dies gilt insbesondere für pornographische,
gewaltverherrlichende Inhalte oder solche, die gegen die
freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der
Völkerverständigung gerichtet sind sowie für Propagandamittel
und Kennzeichen verfassungswidriger Parteien und Vereinigungen
oder ihrer Ersatzorganisationen,
* sich oder Dritten pornographische Inhalte zu verschaffen, die
den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben.
* Im Falle vertraglicher Zuwiderhandlung (insbesondere o.g.
Punkte) erstattet der Kunde Manhart IT entstandenen sachlichen
und personellen Aufwand sowie entstandene Auslagen.
c) die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher
Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig
für die Teilnahme am Manhart IT-Netz einschlägig sein sollten;
d) den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes und den
anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen
und diese zu befolgen;
e) Manhart IT erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich
anzuzeigen (Störungsmeldungen) und alle Maßnahmen zu treffen,
die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen
ermöglichen oder die Beseitigung der Störung zu erleichtern und
zu beschleunigen;
f) nach Abgabe einer Störungsmeldung Manhart IT die durch die
Überprüfung seiner Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu
ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt,
dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden (außerhalb
des definierten Vertrags- und Leistungsumfanges) vorlag.
2. Verstößt der Kunde gegen die in Absatz 1 Lit. b) und c)
genannten Pflichten, ist Manhart IT sofort und in den übrigen
Fällen mit Ausnahme von Lit. g) nach erfolgloser Abmahnung
berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist
zu kündigen.
3. Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander
können im Wege einer Benutzerordnung partnerschaftlich
vereinbart werden.
4. In den Fällen des Absatzes 1 Lit. c) ist Manhart IT neben der
Berechtigung zur fristlosen Kündigung befugt, bei Bekanntwerden
eines Verstoßes des Kunden in der dort ausgeführten Art mit
sofortiger Wirkung den Zugang zu den sich aus dem
Leistungsumfang ergebenen Diensten zu sperren.
6. Nutzung durch Dritte
1. Eine direkte oder unmittelbare Nutzung der Manhart IT -
Dienste durch Dritte ist gestattet. Der Kunde darf die
Leistungen für seine Zwecke verwenden, weiterverkaufen und
untervermieten. Dieser hat Dritte ordnungsgemäß in die Nutzung
der Dienste einzuweisen. Der Kunde steht Manhart IT gegenüber
für die Einhaltung der vertraglichen Bestimmungen durch den
Dritten in der gleichen Weise ein, wie er selbst für deren
Einhaltung einzustehen hätte.
2. Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der
ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten
durch Dritte entstanden sind. Gleiches gilt im Falle der
unbefugten Nutzung der Dienste durch Dritte, es sei denn der
Kunde weist nach, dass die unbefugte Nutzung durch eine Umgehung
oder Aufhebung der Sicherungseinrichtungen von Manhart IT
erfolgt ist, ohne dass er diese zu vertreten hat.
7. Zahlungsbedingungen
1. Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, stellt Manhart IT
dem Kunden die vereinbarten Leistungen zu den jeweils gültigen
Tarifen bzw. Gebühren und Konditionen zuzüglich der jeweils
gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung. Die
Rechnungsstellung von fixen Entgelten erfolgt jährlich im
Voraus, von verbrauchsabhängigen Entgelten jeweils zu Beginn des
Folgemonats. Die jeweils anfallenden Vergütungen werden mit
Rechnungsstellung ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig.
2. Ist das Entgelt verbrauchsunabhängig für Teile eines
Kalendermonats zu entrichten, so werden diese für jeden Tag mit
1/30 des Monatsentgeltes berechnet.
3. Leitungs- und Kommunikationskosten (Telefongebühren) zwischen
Kunden und dem Anschlusspunkt Manhart IT sind vom Kunden zu
tragen. Insofern bei einem Anschluss auf der Manhart IT - Seite
gesonderte Kosten (z.B. Terminal-Adapter, exklusive
Modem-Bereitstellung etc.) entstehen, werden diese dem Kunden
gesondert in Rechnung gestellt.
8. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht,
Leistungsstörung
1. Gegen die Ansprüche von Manhart IT kann der Kunde nur mit
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen
aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines
Zurückbehaltungsrechts nur wegen solcher Gegenansprüche zu, die
aus demselben Vertragsverhältnis resultieren wie diejenigen
Ansprüche, denen das Zurückbehaltungsrecht entgegengehalten
wird.
2. Schadensersatzansprüche aufgrund von Liefer- und
Leistungsstörungen sind ausgeschlossen, soweit diese von Manhart
IT nicht aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu
vertreten sind.
3. Dauert eine Störung der Manhart IT - Leistungen, die
erheblich ist, länger als eine Woche und wird dabei ein
tatsächlicher Ausfallzeitraum von mehr als einem Werktag
erreicht, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und
Gebühren ab dem Zeitpunkt des Eintritts bis zum Wegfall der
Behinderung entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung
liegt vor, wenn
a) der Kunde aus Gründen, die dieser nicht selbst oder die
Dritte zu vertreten haben, nicht mehr auf die Manhart IT -
Infrastruktur zugreifen und dadurch die in dem Vertrag
verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann und
b) die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist
bzw. die Nutzung einzelner der in dem Vertrag verzeichneten
Dienste unmöglich wird oder vergleichbare Beschränkungen
vorliegen.
4. Bei Ausfallen von Diensten wegen einer außerhalb des
Verantwortungsbereichs von Manhart IT liegenden Störung ist die
Minderung ausgeschlossen. Gleiches gilt für den Ausfall von
Diensten aufgrund notwendiger Betriebsunterbrechungen gem. 10
der AGB.
9. Zahlungsverzug
1. Bei Zahlungsverzug ist Manhart IT berechtigt, Verzugszinsen
in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen gesetzlichen
Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls Manhart IT in der Lage ist,
einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist Manhart IT
berechtigt, diesen geltend zu machen.
2. Manhart IT kann das Vertragsverhältnis außerordentlich ohne
Einhaltung einer Frist kündigen oder ein Zurückbehaltungsrecht
an den ihr obliegenden Leistungen geltend machen, insbesondere
den Abruf der Domains, den Anschluss des Servers zum Netz oder
die Leitungsverbindung des Kunden unterbrechen, wenn dieser sich
mit der Zahlung der geschuldeten Beträge ganz oder teilweise
länger als einen Monat in Verzug befindet, Manhart IT den Kunden
unter Fristsetzung gemahnt und auf die möglichen Folgen der
Kündigung und des Zurückbehaltungsrechtes hingewiesen hat.
3. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt Manhart IT
vorbehalten.
10. Verfügbarkeit der Dienste
Manhart IT bietet seine Dienste 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche
an. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende
Wartungsarbeiten werden frühestmöglich angekündigt. Manhart IT
wird Störungen seiner technischen Einrichtungen im Rahmen der
bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten
schnellst möglich beseitigen.
11. Geheimhaltung /Datenschutz
1. Der Vertragspartner wird hiermit gem. § 33 Absatz 1 des
Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass Manhart IT
personenbezogene Daten in maschinenlesbarer Form und für
Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell
verarbeitet.
2. Soweit sich Manhart IT Dritter zu Erbringung der angebotenen
Dienste bedient, ist Manhart IT berechtigt, die Teilnehmerdaten
unter Beachtung der Regelung des § 28 BDSG offenzulegen. Dazu
ist Manhart IT im Übrigen in den Fällen berechtigt, in denen die
Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen und Fehlern
in den Anlagen von Manhart IT sowie in den in Anspruch
genommenen Anlagen Dritter die Übermittlung von Daten nötig
machen.
3. Manhart IT erklärt, dass Ihre Mitarbeiter, die im Rahmen
dieses Vertrages tätig werden, auf das Datengeheimnis gem. § 5
BDSG verpflichtet worden sind und Manhart IT die nach § 9 BDSG
erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen
getroffen hat, um die Ausführung der Vorschriften des BDSG zu
gewährleisten.
12. Haftung und Haftungsbeschränkungen
1. Schadensersatzansprüche außerhalb der Mängelgewährleistung
sind sowohl gegenüber Manhart IT wie auch im Verhältnis zu deren
Erfüllungsgehilfen/ Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, es sei
denn es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor oder
zugesicherte Eigenschaften fehlen. Dieser Haftungsausschluss
gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, Schäden
aus einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von
ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen
Erfüllungsgehilfen sowie für Schäden, die von der Haftung nach
dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden sowie für alle Schäden,
die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Vertragsverletzungen sowie Arglist des Anbieters, seiner
gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen
sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
2. Manhart IT haftet nicht für die über seine Dienste
übermittelten Informationen Dritter, deren Vollständigkeit
Richtigkeit oder Aktualität oder dafür, dass sie frei von
Rechten Dritter sind oder der Sender rechtmäßig handelt, es sei
denn es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
3. Sofern nicht andere Bedingungen dieser Geschäftsbedingungen
eine Haftung ausschließen, ist diese gegenüber Kunden, die
Vollkaufleute sind, bei Schäden, die
a) durch die Inanspruchnahme von Manhart IT - Diensten,
b) durch die Übermittlung und Speicherung von Daten durch
Manhart IT,
c) durch die Verwendung übermittelter Programme und Daten durch
Manhart IT,
d) durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich
gespeicherter oder übermittelter Datenseiten von Manhart IT oder
e) deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder
Übermittlung von Daten durch Manhart IT nicht erfolgt ist,
der Höhe nach auf den nachgewiesenen vorhersehbaren Schaden
begrenzt.
4. Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die Manhart
IT oder Dritte, durch die missbräuchliche oder rechtswidrige
Verwendung der Manhart IT - Dienste oder dadurch entstehen, dass
der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.
5. Manhart IT haftet nicht für Schaden, die dadurch entstehen,
dass in Folge von Krieg oder kriegerischer Auseinandersetzungen,
höherer Gewalt oder in Folge von Arbeitskämpfen die Manhart
IT-Leistungen unterbleiben.
13. Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist der
Sitz von Manhart IT in Niederbayerbach, Bundesrepublik
Deutschland.
2. Verträge, die aufgrund dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen geschlossen werden, unterliegen deutschem
Recht. Bestimmungen des internationalen einheitlichen
Kaufgesetzes (UN-Kaufrecht) sind, soweit zulässig, abbedungen.
3. Gegenüber vollkaufmännischen Kunden gilt der Sitz von Manhart
IT als Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus diesem
Vertragsverhältnis. Ebenso gilt dies gegenüber juristischen
Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen. Manhart IT ist jedoch auch berechtigt, am Sitz
des Kunden zu klagen.
4. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder
teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so berührt
dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr
gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der
Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende
Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen
wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die
Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten. Gleiches gilt für
die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.
5. Der Kunde ist verpflichtet, sich im Geschäftsverkehr in Fach-
und Vertragsangelegenheiten an unten genannte Stelle zu wenden,
sofern nicht für fachliche Fragen im Vertrag eine andere bzw.
zusätzliche Ansprechstelle benannt wurde.
Manhart IT
Inh. Alexander Manhart
Niederbayerbach 14
84181 Neufraunhofen